
Festgefahrenes in Schwung bringen.
Laut Behindertengleichstellungsgesetz müssen seit 2002 Internet-Angebote von Einrichtungen der Bundes- und Landesverwaltung und des öffentlichen Rechts, die der Rechtsaufsicht des Bundes unterliegen, barrierefrei gestaltet werden. Aber auch anderen Internet-Auftritten steht Barrierefreiheit gut zu Gesicht, schließlich werden so Internetseiten für alle zugänglich. Wir vermitteln Ihnen das Grundwissen zum Thema Barrierefreiheit, Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) und zur Erstellung barrierefreier PDF.
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